§18 Schlussbestimmungen
Ø Die männlichen Bezeichnungen beziehen sich auch auf weibliche Personen
Ø Die Jugendordnung des Kreisjugendfeuerwehr ist Bestandteil der Satzung des Kreisfeuerwehrverbandes
Ø Alle Funktionsträger sind nach in Inkrafttreten dieser Ordnung neu zu besetzten und zu wählen
Diese Jugendordnung wurde am 14.03.2014 in Riedlingen beschlossen