§2 Zweck und Aufgabe
Ø Die Kreisjugendfeuerwehr Biberach will das Gemeinschaftsleben und die demokratische Lebensform unter ihren Mitgliedern pflegen und fördern. Dazu dienen Maßnahmen, die unter dem Begriff „Jugendpflege“ zusammengefasst sind.
Ø Sie fordert von jedem Mitglied die Anerkennung der Menschenrechte, das Bekenntnis zu einem freiheitlichen Staat, demokratischer Ordnung und die Bereitschaft, die sich daraus ergebenden Pflichten zu übernehmen.
Ø Die Kreisjugendfeuerwehr Biberach hat den Zweck, die in ihr vereinten Jugendfeuerwehren bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
Ø Vermittlung von Anregungen für die Jugendarbeit.
Ø Schulung und Ausbildung der Führungskräfte.
Ø Organisation von Jugendfeuerwehrtreffen und Ermöglichung des Erfahrungsaustausches unter den Jugendfeuerwehren.
Ø Zusammenarbeit mit anderen Jugendverbänden und den Jugendringen.
Ø Vermittlung von Zuwendungen.
Ø Vertretung der Interessen der Jugendfeuerwehren.
Ø Durchführung von Jugendbildungsveranstaltungen.
Ø Darstellung der Jugendfeuerwehrarbeit in der Öffentlichkeit.
Ø Erstellung der Jahresstatistik der Kreisjugendfeuerwehr auf Grundlagen der Jahresberichte der Jugendfeuerwehren.