§1 Name, Rechtsstellung und Sitz
Ø Die Kreisjugendfeuerwehr ist der Zusammenschluss aller Jugendfeuerwehren im Kreis Biberach.
Ø Sie ist die Jugendorganisation der Freiwilligen Feuerwehren im Kreisfeuerwehrverband Biberach. Neben dieser Jugendordnung ist die Satzung des Kreisfeuerwehrverbandes Biberach in der jeweils gültigen Fassung bindend.
Ø Die Kreisjugendfeuerwehr Biberach verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Ø Der Sitz der Kreisjugendfeuerwehr ist am Sitz des Kreisfeuerwehrverbandes Biberach angegliedert.