§12 Der/Die (stellvertretende) Kreisjugendleiter/in
Ø Der/Die Kreisjugendleiter /in, im Verhinderungsfall der/die stellvertretende Kreisjugendleiter /in, vertritt die Kreisjugendfeuerwehr Biberach nach innen und außen
Ø Der/Die Kreisjugendleiter /in hat Sitz und Stimme im Ausschuss des Kreisfeuerwehrverbandes Biberach.