§8 Der Kreisjugendfeuerwehrausschuss
Ø Der Kreisjugendfeuerwehrausschuss besteht aus
– der Kreisjugendleitung
– den Fachgebietsleitern
– je einem Vertreter der Jugendfeuerwehren aus den Löschbezirken des Landkreises Biberach
– dem Kreisjugendsprecher und dessen Stellvertreter
– dem Kreisverbandsvorsitzenden oder dessen Beauftragten,
– dem Kreisbrandmeister oder dessen Beauftragten
Ø Sitzungen des Kreisjugendfeuerwehrausschusses sind nicht öffentlich.
Ø Der Kreisjugendfeuerwehrausschuss ist durch den Kreisjugendleiter schriftlich bei Bedarf einzuberufen.
Ø Der Kreisjugendleiter muss den Kreisjugendfeuerwehrausschuss innerhalb von vier Wochen einberufen, wenn es ein Drittel seiner Mitglieder unter Angabe von Gründen verlangt