Notruf: 112

Kreisjugendfeuerwehr Biberach

§18 Schlussbestimmungen

Ø Die männlichen Bezeichnungen beziehen sich auch auf weibliche Personen

Ø Die Jugendordnung des Kreisjugendfeuerwehr ist Bestandteil der Satzung des Kreisfeuerwehrverbandes

Ø Alle Funktionsträger sind nach in Inkrafttreten dieser Ordnung neu zu besetzten und zu wählen 

Diese Jugendordnung wurde am 14.03.2014 in Riedlingen beschlossen

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