Notruf: 112

Kreisjugendfeuerwehr Biberach

§5 Organe

Ø Organe der Kreisjugendfeuerwehr sind:

·       die Jahreshauptversammlung.

·       die Kreisjugendleitung

·       Kreisjugendfeuerwehrausschuss

·       Das Jugendforum

Ø In den Organen darf nur tätig sein, wer Angehörige/r einer Jugendfeuerwehr oder Feuerwehr im Kreisfeuerwehrverband Biberach ist.

Ø Jedes Organ kann sich eine Geschäftsordnung geben.

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