Notruf: 112

Kreisjugendfeuerwehr Biberach

§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Ø Jedes Mitglied hat das Recht :

·       in den Organen und an öffentlichen Veranstaltungen der Kreisjugendfeuerwehr mitzuwirken

·       in eigener Sache gehört zu werden,

·       über die Arbeit der Kreisjugendfeuerwehr regelmäßig informiert zu werden.

Ø Jedes Mitglied hat die Pflicht :

·       Die Kreisjugendfeuerwehr und den Kreisfeuerwehrverband Biberach bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

·       Den gegenseitigen Informationsfluss zwischen den einzelnen Jugendfeuerwehren und der Kreisjugendfeuerwehr sicherzustellen.

·       Zur termingerechten Abgabe des Jahresberichtes.

·       Durch sein Handeln das Ansehen und die Integrität der Kreisjugendfeuerwehr nicht zu schädigen.

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