Notruf: 112

Kreisjugendfeuerwehr Biberach

§11 Aufgaben der Kreisjugendleitung

Die Kreisjugendleitung:

Ø führt die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung und des Kreisjugendfeuerwehrausschusses aus 

Ø ist berechtigt unabwendbare und unaufschiebbare Angelegenheiten, die an sich anderen Organen dieser Jugendordnung zugewiesen sind, zu entscheiden (Eilentscheidungen);

Diese Entscheidungen sind dem jeweils zuständigen Organ in seiner nächsten Sitzung zur Bestätigung vorzulegen. 

Ø bereitet die Sitzungen der Organe der Kreisjugendfeuerwehr vor und führt sie durch 

Ø entwirft den Haushaltsplan der Kreisjugendfeuerwehr 

Ø erledigt die laufenden Verwaltungsaufgaben und -arbeiten 

Ø beruft und entlässt die Fachgebietsleiter               

Ø führt die Kassengeschäfte 

Ø arbeitet mit anderem Jugendverbänden und den Jugendringen zusammen

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