Notruf: 112

Kreisjugendfeuerwehr Biberach

§7 Aufgaben der Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung:

Ø nimmt die Jahresberichte des Kreisjugendfeuerwehrausschusses  sowie den Kassen- und Kassenprüfbericht entgegen 

Ø entlastet die Kassenverwaltung, den Kreisjugendfeuerwehrausschuss und die Kreisjugendleitung

Ø wählt alle 4 Jahre zwei Kassenprüfer neu, die nicht dem Kreisjugendfeuerwehrausschuss angehören dürfen

Ø beschließt über eingebrachte Anträge und die Änderungen der Ordnung der Kreisjugendfeuerwehr

Ø wählt die Kreisjugendleitung auf die Dauer von vier Jahren 

Ø Die Jugendsprecher wählen ihren Kreisjugendsprecher und seinen Stellvertreter auf die Dauer von 2 Jahren

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