Notruf: 112

Kreisjugendfeuerwehr Biberach

§3 Mitglieder

Ø Mitglieder der Kreisjugendfeuerwehr Biberach sind die Jugendfeuerwehren der Feuerwehren im Kreis Biberach.

Ø Voraussetzung für die Mitgliedschaft sind:

        Ø Die Annahme einer von der jeweiligen Feuerwehr bestätigten Jugendordnung/Satzung.

        Ø Die Wahl eines Jugendfeuerwehrausschusses.

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